Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Moritz Schwarz (nachfolgend „Agentur“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Social Media geschlossen werden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. LEISTUNGEN DER AGENTUR
2.1. Die Agentur bietet folgende Leistungen an:
  • Betreuung der Social-Media-Kanäle des Kunden (z. B. Erstellen und Veröffentlichen von Beiträgen, Community-Management).
  • Erstellung von Foto- und Video-Content.
  • Erstellung und Schaltung von Werbeanzeigen (z. B. auf Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn).
  • Unterstützung bei der Gewinnung von Kunden und Mitarbeitern durch gezielte Marketingstrategien.
2.2. Ein konkreter Leistungsumfang wird individuell im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt.
2.3. Die Agentur schuldet keine bestimmten Ergebnisse, wie z. B. eine Mindestanzahl an Leads, neue Kunden oder Mitarbeiter. Alle Dienstleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht, jedoch ohne Erfolgsgarantie.
2.4. Bei den Angeboten handelt es sich allgemein um Full-Service-Pakete, die dazu dienen sollen, dass Sie als Unternehmer sich weiterhin Ihrem Tagesgeschäft widmen können. Aus diesem Grund ist es daher auch so, dass Leistungen, die vom Kunden nicht beansprucht wurden, aber im Angebot vermerkt waren, nicht entfernt bzw. weggebucht werden können, sondern trotzdem vollständig gezahlt werden müssen.

3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
3.1. Der Kunde stellt der Agentur alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
3.2. Der Kunde sorgt dafür, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und gesetzeskonform sind.
3.3. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer gebuchten Social-Media-Betreuung sowie Werbeanzeigen die von der Agentur vorqualifizierten Leads selbstständig und rechtzeitig zu kontaktieren.

4. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Die Vergütung für die Leistungen der Agentur richtet sich nach dem im Vertrag oder Angebot vereinbarten Preis.
4.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
5.1. Die Vertragslaufzeit wird individuell im Vertrag geregelt.
5.2. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wiederholt gegen ihre vertraglichen Pflichten verstößt.
5.3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

6. HAFTUNG
6.1. Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
6.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
6.4. Die Agentur haftet nicht für Ergebnisse, die aus der Nutzung der erbrachten Leistungen resultieren (z. B. Lead-Generierung, Mitarbeitergewinnung).

7. NUTZUNGSRECHTE
7.1. Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten (z. B. Fotos, Videos) im vereinbarten Umfang ein.
7.2. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung verbleiben alle Nutzungsrechte bei der Agentur.
7.3. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

8. VERTRAULICHKEIT
8.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
8.2. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertrags hinaus.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Landshut, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.